Grundsteuer Festsetzung
Hinweise für Niederkrüchten
Beschreibung
Hinweise für Niederkrüchten
Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer A (für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke) oder die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt und der Gemeinde mitgeteilt wird. Über den zugrunde gelegten Messbetrag erhalten Sie durch das Finanzamt Viersen einen gesonderten Grundsteuer-Messbescheid. Der Hebesatz wird durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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