Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Niederkrüchten

    Beschreibung

    Hinweise für Niederkrüchten

    Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer A (für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke) oder die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt und der Gemeinde mitgeteilt wird. Über den zugrunde gelegten Messbetrag erhalten Sie durch das Finanzamt Viersen einen gesonderten Grundsteuer-Messbescheid. Der Hebesatz wird durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
    Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

    Hebesatz der Gemeinde Niederkrüchten Jahr(e) Grundsteuer A Grundsteuer B 2006 - 2010 190 Prozent 380 Prozent 2011 - 2012 209 Prozent 413 Prozent 2013 - 2014 225 Prozent 420 Prozent 2015 - 2022 255 Prozent 450 Prozent 2023 255 Prozent 493 Prozent 2024 255 Prozent 493 Prozent

     

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsteuer - Personen

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederkrüchten

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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