Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Grefrath

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer A (für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke) oder die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt und der Gemeinde mitgeteilt wird. Über den zugrunde gelegten Messbetrag erhalten Sie durch das Finanzamt Viersen einen gesonderten Grundsteuer-Messbescheid. Der Hebesatz wird durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
    Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

    Hebesatz der Gemeinde Niederkrüchten Jahr(e) Grundsteuer A Grundsteuer B 2006 - 2010 190 Prozent 380 Prozent 2011 - 2012 209 Prozent 413 Prozent 2013 - 2014 225 Prozent 420 Prozent 2015 - 2022 255 Prozent 450 Prozent 2023 255 Prozent 493 Prozent 2024 255 Prozent 493 Prozent

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_46c59f1f626b476dca62cbe1f1d5a2b4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzmanagement & Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 19

    41372 Niederkrüchten

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stellv. Fachbereichsleitung III - Finanzmanagement & Liegenschaften

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzmanagement & Liegenschaften

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grefrath

    Formulare

    Hinweise für Grefrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grefrath

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grefrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grefrath

    Fristen

    Hinweise für Grefrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grefrath

    Kosten

    Hinweise für Grefrath

    • Es können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grefrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grefrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grefrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de