Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke notwendig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters bei Antragstellung erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter, Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist in der Regel drei Monate gültig.
Ihren neuen Personalausweis erhalten Sie automatisch mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, 35 mm breit und 45 mm hoch.
- Den alten Personalausweis
- Bei Verlust oder Diebstahl bitte die Geburtsurkunde / das Familienstammbuch mitbringen
- Ggf. den Kinderpass in Verbindung mit der Geburtsurkunde / dem Familienstammbuch
- Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragsstellung anwesend sein.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten:
- 37,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
(Kartenzahlung bevorzugt)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Gültigkeitsdauer:
- der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die Vollmacht bei den Downloads.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
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