elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Deutsche Staatsbürger:innen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten.
    Dann muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift).

    Der Antrag ist persönlich zu stellen.
    Da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich ist, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den/die Antragsteller:in oder eine/n Bevollmächtigte/n abgeholt werden.

    Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
     
    Alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgerservice der Stadt Lage beantragen.


    Gültigkeit:

    •   6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
    • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c766153d42b4c9600f7ae432e31c8a1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
      im Format 35 mal 45 Millimeter mit einem hellen Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre!
    • Ihren alten Personalausweis - ersatzweise (falls der Personalausweis nicht auffindbar ist) Ihren Reisepass
    • bei der Erstausstellung eines Personalausweises: den Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass
    • bei einer erstmaligen Ausstellung in Lage: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z.B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerservice sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro). 
     

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Die neuen fälschungssicheren Personalausweise werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Fachteam des Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen. Der Ausweis kann vom Antragsteller oder Dritten abgeholt werden. Falls Sie einen Dritten mit der Abholung beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.

    Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachteams Bürgerservice gern. Dies gilt natürlich auch bei Fragen zu Auslandsreisen und den dabei erforderlichen Dokumenten. Auskünfte zu den Einreisebestimmungen sind unverbindlich.

    Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Ihr Personalausweis wurde gestohlen?
    Wenn Ihnen der Personalausweis oder Reisepass gestohlen wurde, müssen Sie zunächst eine Anzeige bei der Polizei stellen. Nach Vorlage dieser Anzeige kann ein neues Ausweispapier ausgestellt bzw. beantragt werden. Gehen Ausweispapiere verloren, wird im Bürgerservice eine Verlustanzeige aufgenommen.


    Sie haben Ihren Personalausweis verloren bzw. verlegt?

    Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und das Familienbuch mit.


    Sonstige Hinweise:

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Personen die unter 16 Jahre alt sind, muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.

    Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück.  

    Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen. Bei Nicht-Erhalt des Pin-Briefes ist eine Abholung mit Vollmacht nicht möglich, da Sie persönlich eine neue Pin-Nummer vergeben müssen.

    Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
    Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. 

    Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

    Das Ausweisdokument kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch die Standesbeamtin ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe im Bürgerservice (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de