vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Sie können hier das Wohngeld online berechnen und beantragen:
- externer Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Vermieterbescheinigung ggf. Mietvertrag bei Mietzuschuss
- Nachweise über die Belastung für Erwerb, Bau oder Umbau des Hauses, der Eigentumswohnung bei Lastenzuschuss
- Bescheid über Grundbesitzabgaben bei Lastenzuschuss
Lassen Sie sich über den Antrag und die erforderlichen Nachweise durch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Bürgerbüro beraten.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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