vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder für Bewohner:innen eines Heimes
- als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
Anders als beispielweise beim Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben).
Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.
Berechnung, Antrag und weitere Informationen erhalten Sie über den Link in der Kachel "Onlinedienstleistungen".
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Ansprechpartner
Senioren, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-161
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Wohngeldantrag (Vordruck)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.)
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 27 Abs. 2 WoGG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig
- von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen
- dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- der Höhe der Miete oder Belastung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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