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    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Wohnen kostet Geld - oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:

    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:

    - Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
    - Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

    Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

    - Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
    - Höhe des Gesamteinkommens
    - Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

    Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt - eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.

    Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln.

    Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ccf9e1ff1e3a00f4e90a7683c5b13ed6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:

    - sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
    - Schwerbehindertenausweis
    - Mietvertrag oder Mietbescheinigung
    - Nachweis über die letzte Mietzahlung
    - Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
    - Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)

    Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.

    Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.

    Formulare

    Hinweise für Radevormwald

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 27 Abs. 2 WoGG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Radevormwald

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Radevormwald

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de