vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen

    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    An Personen mit geringerem Einkommen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten (Wohngeld) gezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, das Wohngeld an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) zu zahlen.

    Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen (Jahreseinkommen), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung).

    Nach Vorlage aller Unterlagen wird die Leistung ermittelt. Die Leistungshöhe wird per Bescheid mitgeteilt. Zum 01. Januar 2023 traten zuletzt wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft.

    Beantragung, Verfahren

    Sie können, nach telefonischer Terminvereinbarung, einen Antrag auf Gewährung von Wohngeld beim Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen stellen. Dort werden Ihnen auch die notwendigen Formulare ausgehändigt.
    Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache persönlich erreichbar sind. Die aktuelle Situation lässt eine andere Regelung derzeit nicht zu.

    Es besteht zusätzlich die Möglichkeit den Antrag online unter folgendem Link zu stellen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW.

    Hinweis

    Es ist gegebenenfalls erforderlich die benötigten Unterlagen (Mietbescheinigung, Verdienstbescheinigung, Erklärung über Unterhaltsleistungen usw.) in einem persönlichen Gespräch zu hinterfragen, da je nach Fall unterschiedliche Nachweise erbracht werden müssen.

    Zuständigkeiten

    Die Zuständigkeiten sind anhand Ihres Familiennamens wie folgt zugewiesen:

    Familienname - Buchstabe A bis D: Frau Oehler
    Familienname - Buchstabe E bis Kl: Frau Spiertz
    Familienname - Buchstabe Km bis M: Frau Jansen
    Familienname - Buchstabe N bis S: Frau Esser
    Familienname - Buchstabe T bis Z: Frau Brammertz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7d7792b0863eb418d1adedf4ad88dcd5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    § 27 Abs. 2 WoGG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Wohngeldreform 2023

    Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes können mehr Menschen in Deutschland Wohngeld erhalten. Die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben, zudem enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkosten- sowie eine Klimakomponente.

    Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ab 01.01.2023 Bürgergeld) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

    Leben Kinder unter 25 Jahren in einem Wohngeldhaushalt, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Die Leistungen umfassen z. B. Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten. Personen, in deren Haushalt ein Kind unter 25 Jahren lebt, können zudem einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

    Neuanträge auf Wohngeld können bei der Wohngeldstelle der Stadt Baesweiler gestellt werden.

    Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Sie können den Antrag auch wie gewohnt über www.serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO stellen. Darüber hinaus können Wohngeldanträge auch weiterhin als Papieranträge, die bei der Wohngeldstelle Baesweiler telefonisch angefordert werden können, gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de