Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL"?

    Damit haben Sie einen Anspruch auf einen Parkausweis (blauer Parkausweis).

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis ohne die Merkzeichen "aG" oder "BL"?

    Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf einen Parkausweis.

    Allerdings können schwerbehinderte Personen bestimmter Gruppen dennoch Parkerleichterungen erhalten (orangener Parkausweis). Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Für Parkausweise mit Merkzeichen "aG" oder "BL":

    • einen mündlichen oder formlosen schriftlichen Antrag
    • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • ein Foto
    • bei einer Verlängerung des Parkausweises brauchen wir zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung

    Für Parkerleichterungen ohne Merkzeichen "aG" oder "BL":

    • einen mündlichen oder formlosen schriftlichen Antrag
    • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    • Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sie bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
    • Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Für Personen, die keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, aber vorübergehend auf einen Behindertenparkplatz mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer" angewiesen sind, kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten ein Parkausweis erteilt werden.

    Wer hat einen Anspruch?

    Personen, die in Folge einer Operation, auf Grund einer Verletzung bis zu einer anstehenden Operation oder während einer Chemotherapie aus ärztlicher Sicht außergewöhnlich gehbehindert sind.

    Was sind das für Parkerleichterungen?

    • Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen
      außerdem:
    • An Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots darf bis zu drei Stunden geparkt werden.
    • Im Bereich eines Zonenhaltverbots, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, darf die zugelassene Parkdauer überschritten werden.
    • An Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden.
    • In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, darf während der Ladezeit geparkt werden.
    • An Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
    • Auf Parkplätzen für Bewohner darf bis zu drei Stunden geparkt werden.
    • In verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen - ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern - geparkt werden.

    Voraussetzung ist, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

    Wo gilt dieser Parkausweis?
    Dieser Parkausweis gilt europaweit und berechtigt unter anderem zum Parken auf Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer". Die weiteren Ausnahmetatbestände können Sie aus der Ihnen ausgehändigten Genehmigung ersehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de