Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Schwerbehinderte Menschen mit

    • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Ausweis),
    • Blindheit ("Bl")
    • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Contergan-Geschädigte)


    können die Parkberechtigung mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis (EU-Parkausweis) für Schwerbehinderte beantragen. Mit diesem Parkausweis erhalten Sie die Berechtigung, auf den im Stadtgebiet besonders ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.

    Der Parkausweis berechtigt

    • auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (so genannten Behindertenparkplätzen) zu parken
    • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben)
    • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
    • an Stellen, an den Parken erlaubt ist, wo jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
    • in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken
    • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken
    • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken
    • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit der übrige Verkehr (insbesondere der fließende Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird - zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.


    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Mit der Ausnahmegenehmigung ist es zudem möglich, unentgeltlich auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken. Die ausgestellten Ausweise gelten EU-weit, wobei aber die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu beachten sind.

    Bundesweite Parkerleichterung für Schwerbehinderte

    Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen eingeschränkte Parkerleichterungen erhalten:

    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
    • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
    • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.


    Ausnahme: Die mit dem blauen Parkplatzschild einschließlich Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" gekennzeichneten "Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde" dürfen nicht benutzt werden!

    Hinweis:
    Das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmegenehmigungen wird in jedem Einzelfall geprüft.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fb3561864f9fdb1f0d6a48934a672c41

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • gültiger Schwerbehindertenausweis (Buchstaben aG oder Bl)
    • Personalausweis
    • Passbild

    Für die bundesweite Parkerleichterung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • gültiger Schwerbehindertenausweis
    • gültiger Personalausweis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de