Parkausweis für Schwerbehinderte
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Schwerbehinderten Menschen, die keinen Anspruch auf den (blauen) EU-Parkausweis haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung innerhalb Deutschlands erteilt werden (oranger Parkausweis).
Der orange Parkausweis berechtigt jedoch NICHT, auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz (gekennzeichnet mit einem Rollstuhl-Symbol) zu parken.
Das Straßenverkehrsamt nimmt Anträge von Einwohnern aus Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant entgegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.
Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er kann nur dann zum Einsatz kommen, wenn der/die Ausweisinhaber/in fährt oder gefahren wird.
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Ausweisdokument, Schwerbehindertenausweis
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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