Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Schwerbehinderten Menschen, die keinen Anspruch auf den (blauen) EU-Parkausweis haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung innerhalb Deutschlands erteilt werden (oranger Parkausweis). 
    Der orange Parkausweis berechtigt jedoch NICHT, auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz (gekennzeichnet mit einem Rollstuhl-Symbol) zu parken.

    Das Straßenverkehrsamt nimmt Anträge von Einwohnern aus Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant entgegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.

    Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er kann nur dann zum Einsatz kommen, wenn der/die Ausweisinhaber/in fährt oder gefahren wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a5b5f340e57ba8eb01dc71729774637d

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Ausweisdokument, Schwerbehindertenausweis

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Anforderungen, um die orange Parkerleichterung zu beantragen, sind wie folgt:
    a. Merkzeichen "G" und "B" und Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    b. Merkzeichen "G" und "B" und GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    c. Morbus-Crohn bzw. Colitis-Ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 wegen dieser Erkrankung
    d. doppeltes Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) mit einem GdB von wenigstens 70


    Ist mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine versorgungsärztliche Stellungnahme beim Amt für Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten, eingeholt, ob eine Gleichstellung vorliegt. An diese Stellungnahme ist das Straßenverkehrsamt in seiner Entscheidung gebunden. 

    HINWEIS: Gehören Sie zu dem Personenkreis a. oder b., jedoch ohne eingetragenes Merkzeichen B, so beschränkt sich die Parkerleichterung auf das Gebiet von Nordrhein-Westfalen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de