vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG GenehmigungOnline erledigen

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 8a BImSchG beantragen

    Hinweise für Hamm

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

     

    Gemäß § 67 Abs. 2 muss eine genehmigungsbedürftige Anlage, die bei Inkrafttreten der Verordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 errichtet oder wesentlich geändert ist, oder mit deren Errichtung oder wesentlichen Änderung begonnen worden ist, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung der zuständigen Behörde angezeigt werden, sofern die Anlage nicht nach § 16 Absatz 1 oder § 25 Absatz 1 der Gewerbeordnung genehmigungsbedürftig war oder nach § 16 Absatz 4 der Gewerbeordnung angezeigt worden ist. Der zuständigen Behörde sind innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige Unterlagen gemäß § 10 Absatz 1 über Art, Lage, Umfang und Betriebsweise der Anlage im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 vorzulegen.

     

    Für die Anzeige erforderliche Dokumente, stimmen Sie bitte vorab mit der Behörde ab. Hierfür stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Folgende Dokumente sind in der Regel erforderlich (z.B.):

     

    • Lagepläne und Maschinenaufstellungspläne
    • Betriebsbeschreibungen

     

     

    Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Anzeige gemäß § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_02e8a2862b226897620f5f4ac1e869ef

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Der Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig. Es wird empfohlen, sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können
    • Aus dem Antrag muss entweder Ihr berechtigtes Interesse oder ein öffentliches Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:

    https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leitfaden_g-verfahren_web.pdf

     

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Kosten der Genehmigung richten sich nach den Vorgaben und entsprechenden Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW in der jeweils gültigen Fassung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462 Über die Kosten ergeht in der Regel ein gesonderter Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de