Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Beschreibung
Hinweise für Remscheid
Die Errichtung einer Neuanlage, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Ihres Betriebes geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können, bedürfen gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einer Genehmigung.
Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundesimmissionsschutzverordnung). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:
1. Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
2. Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Für das Genehmigungsverfahren stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung. Dieser Dienst befindet sich aktuell in einer finalen Testphase im Land Schleswig-Holstein und kann noch nicht für Anträge genutzt werden. Die Nutzung in weiteren Bundesländern, wie auch in NRW, wird derzeit vorbereitet und steht somit auch in Remscheid in Kürze zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
- Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
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