vorgesehen zum Löschen - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung.
Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung der Urkunde: 60,00 €
Sollte ein Sprachtest notwendig sein, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Sie haben weitere Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen?
- Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
- An welche Behörde muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig?
- Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland": Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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