Wohnungsbauprämie Festsetzung

    Wohnungsbauprämie beantragen

    Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Aufgrund des gestiegenen Antragsaufkommens ist die Wohnraumförderung nur noch zu folgenden Zeiten telefonisch und persönlich erreichbar: Montag - Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr.

    Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt, beim Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) mit zinsgünstigen Baudarlehen.

    Die Höhe des Baudarlehens ist abhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder Erwerb handelt. Als weitere Faktoren spielen der Bauort und die Zahl der Kinder eine Rolle.

     

    Grundpauschale:
    Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold, Werther (Westf)

    Grundpauschale:
    Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda- Wiedenbrück, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock, Verl

    Kinder-

    bonus (je Kind):           

    Neubau/

    Ersterwerb

    0 €

    67.500 €

    10.000 €

    Neuschaffung im Bestand

    36.800 €

    54.000 €

    8.000 €

    Erwerb (Mindeststandard Wärmeschutz-verordnung 1995)

    32.200 €

    47.250 €

    7.000 €

    Erwerb älterer Objekte in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zwecke der energetischen Verbesserung

    36.800 €

    54.000 €

    8.000 €

    Zusätzlich kann bei jeder Förderung eine Starterdarlehen in Höhe von 10.000 € gewährt werden.

    Wer ist Antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?

    Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK. Auf der Homepage befinden sich die erforderlichen Formulare und weitere Downloads (s. Links).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5af92d7add57898361c9021cee306959

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.

    Voraussetzungen

    Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Sparjahr ist laut Einkommensteuerbescheid nicht höher als:

    • EUR 35.000, wenn Sie ledig sind, oder
    • EUR 70.000, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

    Achtung: Sie können für vermögenswirksame Leistungen   VL   (zum Beispiel bei Einzahlung in einen Bausparvertrag) nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. So wird eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen. Deshalb darf es sich bei den Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um VL handeln, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Können Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, beispielsweise weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, so können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen und bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.

    Verfahrensablauf bei Bausparverträgen
    Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.

    Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
    Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

    • dieser zugeteilt,
    • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist oder
    • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

    Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7-Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

    Neuverträge (ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):

    Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

    • dieser zugeteilt,
    • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist,
    • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht das 25. Lebensjahre vollendet haben (soweit ohne Verwendung zum Wohnungsbau) oder
    • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

     

    Fristen

    Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    • Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf Informationen und Formulare der NRW.Bank zum Erwerb und Neubau von selbst genutztem Wohnraum
    • Adresse: Kreishaus Gütersloh - Bauteil 5, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
    • Postanschrift: Kreis Gütersloh, 33324 Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de