Wohnungsbauprämie Festsetzung

    Wohnungsbauprämie beantragen

    Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Wohnungsbauförderung

    Wohnen ist für alle Bürger ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Quantität zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.

    Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen: Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern, für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen oder für den Bau von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte.

    Zuständige Behörde für die Wohnungsbauförderung ist grundsätzlich der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis können sich Troisdorfer Bürger*innen bei Fragen zur Förderung von Wohnraum innerhalb des Troisdorfer Stadtgebietes auch an das Wohnungsamt der Stadt Troisdorf wenden.
    Einen ersten Überblick über mögliche Förderungen auf der Grundlage Ihrer Haushaltszusammensetzung und des Haushaltseinkommens gibt überschlägig ein Berechnungsmodul auf der Seite "NRW.Bank: Wohneigentum: Nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung".

    Für die Beantragung einer Wohnungsbauförderung finden Sie entsprechende Formulare ebenfalls auf den Webseiten der NRW.Bank.

    Zinssenkungsanträge

    Das Land sieht in den Förderrichtlinien vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können. Die aus der Zinsanhebung eingenommenen Mittel werden erneut für Förderprogramme verwendet, damit auch künftig weitere einkommensschwächere Haushalte bei der Eigentumsbildung gefördert werden können.
    Bei der Verzinsung wird stets die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Aufgrund dieser kann die Belastung der Darlehensnehmer reduziert werden.

    Die NRW.Bank hat Sie angeschrieben und darum gebeten, dass Sie einen Antrag auf Zinssenkung stellen?

    Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Zinssenkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d962c1da4baca74bf64b7a0eca13f625

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.

    Voraussetzungen

    Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Sparjahr ist laut Einkommensteuerbescheid nicht höher als:

    • EUR 35.000, wenn Sie ledig sind, oder
    • EUR 70.000, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

    Achtung: Sie können für vermögenswirksame Leistungen   VL   (zum Beispiel bei Einzahlung in einen Bausparvertrag) nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. So wird eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen. Deshalb darf es sich bei den Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um VL handeln, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Können Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, beispielsweise weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, so können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen und bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.

    Verfahrensablauf bei Bausparverträgen
    Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.

    Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
    Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

    • dieser zugeteilt,
    • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist oder
    • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

    Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7-Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

    Neuverträge (ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):

    Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

    • dieser zugeteilt,
    • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist,
    • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht das 25. Lebensjahre vollendet haben (soweit ohne Verwendung zum Wohnungsbau) oder
    • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

     

    Fristen

    Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Die Gebühr für die Zinssenkungsbescheinigung beträgt 20,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de