Wohnungsbauprämie beantragen
Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Wohnungsbauförderung
Wohnen ist für alle Bürger ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Quantität zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.
Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen: Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern, für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen oder für den Bau von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte.
Zuständige Behörde für die Wohnungsbauförderung ist grundsätzlich der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis können sich Troisdorfer Bürger*innen bei Fragen zur Förderung von Wohnraum innerhalb des Troisdorfer Stadtgebietes auch an das Wohnungsamt der Stadt Troisdorf wenden.
Einen ersten Überblick über mögliche Förderungen auf der Grundlage Ihrer Haushaltszusammensetzung und des Haushaltseinkommens gibt überschlägig ein Berechnungsmodul auf der Seite "NRW.Bank: Wohneigentum: Nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung".
Für die Beantragung einer Wohnungsbauförderung finden Sie entsprechende Formulare ebenfalls auf den Webseiten der NRW.Bank.
Zinssenkungsanträge
Das Land sieht in den Förderrichtlinien vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können. Die aus der Zinsanhebung eingenommenen Mittel werden erneut für Förderprogramme verwendet, damit auch künftig weitere einkommensschwächere Haushalte bei der Eigentumsbildung gefördert werden können.
Bei der Verzinsung wird stets die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Aufgrund dieser kann die Belastung der Darlehensnehmer reduziert werden.
Die NRW.Bank hat Sie angeschrieben und darum gebeten, dass Sie einen Antrag auf Zinssenkung stellen?
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Zinssenkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.
Voraussetzungen
Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Sparjahr ist laut Einkommensteuerbescheid nicht höher als:
- EUR 35.000, wenn Sie ledig sind, oder
- EUR 70.000, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Achtung: Sie können für vermögenswirksame Leistungen VL (zum Beispiel bei Einzahlung in einen Bausparvertrag) nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. So wird eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen. Deshalb darf es sich bei den Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um VL handeln, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Können Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, beispielsweise weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, so können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen und bei der Festsetzung berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Die entsprechende Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.Bank vorgegebenen Stichtag beantragen können.
Benutzen Sie zur Beantragung der Zinssenkungsbescheinigung das zur Verfügung gestellte Antragsformular.
Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineantrag! Hier haben Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld alle relevanten Daten und Unterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Einkommenserklärungen von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber auszufüllen sind und im Prozess hochgeladen werden müssen.
Stellen Sie Ihrem Arbeitgeber daher bitte den Link zu dem Onlineformular Einkommenserklärung zur Verfügung. Dieses kann am Ende als PDF Datei abgespeichert werden und dann in diesem Onlineantrag hochgeladen werden.
Alternativ nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Troisdorf
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
- Wohnungsbauförderung (Rhein-Sieg-Kreis)
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bzw. Mietwohnraum (NRW.Bank)
- Wohneigentum: Nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung (NRW.Bank)
- Mieten und Eigentum - öffentlich geförderter Wohnungsbau (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Mietspiegel 2021 der Stadt Troisdorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Troisdorf