Technische Änderungen in Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben (z.B.: andere Bereifung, Anhängerkupplung, etc.), sind Sie nach Abnahme dieser bauartlichen Veränderung durch die zuständige Stelle (TÜV, DEKRA, etc.) verpflichtet, die Veränderungen bei der Kfz-Zulassungsstelle unverzüglich eintragen zu lassen, soweit es sich um eintragungspflichtige Veränderungen handelt, durch die die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
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Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
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Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
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Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
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bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
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gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
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gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
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Nachweis über die Hauptuntersuchung,
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bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Formulare
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 14 FZV
§ 15 FZV
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Sofort
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
11,70 € bis 59,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021