Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- Aktueller Ausweis oder Ausweis mit Urkunde über die Namensführung
Die Namens-Änderung muss beim Einwohner-Meldeamt schon erfasst sein.
Anmerkung
Bei Namens-Änderungen von Vereinen und Firmen ist meist eine Umschreibung erforderlich,
bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.
Ohne Vollmacht
Formulare
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-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
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