Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung

    Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1763558a7c9382ecee16149e81f424bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • Aktueller Ausweis oder Ausweis mit Urkunde über die Namensführung
      Die Namens-Änderung muss beim Einwohner-Meldeamt schon erfasst sein.


    Anmerkung
    Bei Namens-Änderungen von Vereinen und Firmen ist meist eine Umschreibung erforderlich,
    bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.


    Ohne Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kontakt:
    Telefon: 02261 88-3633
    E-Mail: zulassung@obk.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de