Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert.
Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Stammbuch (bei Namensänderung - Ausweis noch nicht geändert)
- geänderte Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
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