Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung

    Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert.

    Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6edd92c2e4ce00c3b2cca8bd6ea5d961

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Stammbuch (bei Namensänderung - Ausweis noch nicht geändert)
    • geänderte Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de