Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fa0f81e60093ada5bd5fc4d6e936990e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    Fax: +49 5231 62-224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231620

    Fax: 0523162224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    1. Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person

    2. Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen

    3. ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines Führungszeugnisses

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn

    • Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und

    • die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Aufnahme der Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de