Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person
Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen
ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines Führungszeugnisses
Formulare
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Voraussetzungen
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Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn
Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
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Die Aufnahme der Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Stichwörter
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