Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere, wie zum Beispiel Ratten oder Mäuse, als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
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Ansprechpartner
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3901
E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person,
- Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen,
- ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Nach Abschluss der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr in Höhe der entsprechenden Gebührenverordnung fällig, die von der zuständigen Stelle festgesetzt wird. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigungsmail über das Portal. Der Betrag ist anschließend über das elektronische Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Die Zahlung wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Gebühr: 50,00 EUR bis 10.000,00 EUR
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass auch bei Abbruch des Antrags Gebühren anfallen können. Diese richten sich nach der entsprechenden Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Stichwörter
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