Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge ErteilungOnline erledigen

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere, wie zum Beispiel Ratten oder Mäuse, als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_62419bf5267cfe3554d8af9e9ce4c962

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02144063901

    Fax: 02144063902

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3901

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02144063901

    Fax: 02144063902

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person,
    • Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen,
    • ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Nach Abschluss der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr in Höhe der entsprechenden Gebührenverordnung fällig, die von der zuständigen Stelle festgesetzt wird. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigungsmail über das Portal. Der Betrag ist anschließend über das elektronische Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Die Zahlung wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    Gebühr: 50,00 EUR bis 10.000,00 EUR

    Hinweis: Beachten Sie bitte, dass auch bei Abbruch des Antrags Gebühren anfallen können. Diese richten sich nach der entsprechenden Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de