Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betriebspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtstierärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstraße 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02018859600

    Fax: 02018859622

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
    • Die verantwortliche Person benötigt
      • einen Sachkundenachweis,
      • ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
      • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de