Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betriebspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person benötigt
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Stichwörter
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