Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis

    Bomben, Kampfmittel, Munitionsfund

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Information:

    Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen sind noch immer gefährlich. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die davon ausgehen, zuständig.

    Der Kampfmittelräumdienst des Landes NRW, organisiert von den Bezirksregierungen, unterstützt die örtlich zuständige Behörde mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung. Er sucht, räumt und vernichtet detonierte und nicht detonierte Kampfmittel.

    Nach der Kampfmittelverordnung NRW ist derjenige, der ein Kampfmittel (Bombe, Granaten usw.) entdeckt oder in Besitz hat, verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder örtlichen Ordnungsbehörde zu melden, andernfalls droht ein Bußgeld bis zu 1.000,00 €.

    Von Kampfmitteln ist unbedingt Abstand zu nehmen. Auf keinen Fall dürfen sie berührt oder selbst transportiert werden. Eventuelle Bauarbeiten sind unverzüglich bis zur weiteren Entscheidung der örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizei einzustellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_72b2f6da857f1b10630e1852e3626393

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31109 | Björn Pollmer

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31115 | Nina Lewerenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de