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Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Gaststättenrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der städtischen Ordnungsverwaltung. Sie erhalten dort alle notwendigen Informationen, Dienstleistungen und Formulare.
Informationen für Gewerbetreibende finden Sie auch unter unserer Rubrik "Wirtschaft".
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024