Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)- Polizeiliches Führungszeugnis- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Gaststättengesetz (GastG)
Kosten
Hinweise für Schmallenberg
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024