Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

    Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
    Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.

    Sie können verschiedenste Dienstleistungen zum Bereich Gaststättengewerbe auch Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aeea02d1e44af57753dd80c7b037e657

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25b

    53773 Hennef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de