Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

    Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

    Gleichzeitig - oder auch nachträglich - können Sie für Ihre Stellvertreterin oder Ihren Stellvertreter eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Rechtliche Vorraussetzungen: 
    § 2 Gaststättengesetz (GastG)

    Benötigte Unterlagen: 

    1. Personalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung

    2. Ausländische Staatsangehörige
    mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigen.

    3. Unterlagen des Objektes
    Bringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung

    4. Baugenehmigung
    bei neuen Gaststättenobjekten

    5. Pachtvertrag
    in Kopie

    6. Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
    des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.

    7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
    des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.

    8. Führungszeugnis

    9. Auszug aus dem Gewerbezentralregisters

    10. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
    über die Grundzüge des Lebensmittelrechts

    11. bei juristischen Personen
    zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung

    12. Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

    13. Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2013
    über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 1. Januar 2013. Nur über Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie hier anschließend. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

    ANTRAG DURCH EINE JURISTISCHE PERSON 
    Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also - Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, - Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender bei der Antragstellung vorzulegen.

    GASTSTÄTTE DURCH STELLVERTRETUNG FÜHREN LASSEN 
    Wenn Sie die Gaststätte durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter führen lassen wollen, dann müssen Sie selbst den Antrag dazu stellen. Dabei müssen Sie die persönlichen Unterlagen der vorgesehenen Stellvertreterin oder des Stellvertreters mit einreichen. 

    WANN WIRD KEINE GASTSTÄTTENERLAUBNIS BENÖTIGT? 
    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie
     
    - nur alkoholfreie Getränke 
    - unentgeltliche Kostproben 
    - zubereitete Speisen oder 
    - in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste 

    verabreichen wollen. 

    Ein Beherbergungsbetrieb ist nicht mehr Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes. 

    Allerdings ist auch bei einer erlaubnisfreien Gaststätte oder einem Beherbergungsbetrieb eine Gewerbeanmeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bcbe92ac6e0b3e82bccea3ff5af9135c

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de