Fahrschulerlaubnis
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter 25 Jahre
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Pflichten nach § 29 Fahrlehrergesetz (FahrlG) nicht erfüllt werden können
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klasse, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen
- Mindestens zweijähriges hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis als Fahrlehrer/-in
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang der Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten
- Vorhaltung des erforderlichen Unterrichtsraums, der erforderlichen Lehrmittel und der zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge
- Bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft muss ein gesetzliche/-r Vertreter/-in der juristischen Person (zum Beispiel Geschäftsführer/-in) zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellt werden. Dieser muss nach dem Gesellschaftsvertrag allgemein alleinvertretungsberechtigt oder alleinvertretungsberechtigt für die Führung des Fahrschul-Ausbildungsbetriebes sein und die oben genannten persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die für die verantwortliche Leitung bestellte Person muss nach den Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung der beruflichen Verpflichtungen, die Gewähr dafür bieten, dass die Pflichten nach § 29 FahrlG erfüllt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Kopie des Fahrlehrerscheines
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Fahrlehrertätigkeit
- Eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Teilnahme an mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten oder die Vorlage einer bestehenden Fahrschulerlaubnis.
- Eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse erteilt wurden
- Ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung und Quadratmeterzahl.
- Eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen.
- Eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
- Nachweis des Nutzungsrechtes zum Unterrichtsraum (zum Beispiel durch Vorlage des Mietvertrags)
- Eine Genehmigung des Bauaufsichtsamtes für die Nutzungsänderung des Unterrichtsraums oder alternativ eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass eine Nutzungsänderung nicht erforderlich ist.
- Angaben über die sonstigen zusätzlichen beruflichen Verpflichtungen der Inhaber/-innen oder der verantwortlichen Leiter/-innen sowie Angaben über die Anzahl der zu leitenden Zweigstellen. Bei einer Mehrfachbeschäftigung oder der Leitung von mehreren Zweigstellen ist zusätzlich ein Konzept vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, ob der Inhaber/ die Inhaberin oder die verantwortlichen Leitung den Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung potenzieller Wegstrecken überschaubar bewerkstelligen kann.
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kann von der Verkehrsgewerbestelle beantragt werden)
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (kann von der Verkehrsgewerbestelle beantragt werden)
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
- Nur bei juristischen Personen:
- In diesem Zusammenhang ist auch der Anstellungsvertrag des verantwortlichen Leiters in Ablichtung einzureichen.
- Aktueller Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Nachweis über die Regelung der Vertretungsbefugnis für die juristische Person durch die natürliche Person in Form der verantwortlichen Leitung
- Geschäftsführer-Eintrag im Handelsregister,
- Prokura-Eintrag im Handelsregister oder
- Satzung
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der ggf. einzusehenden Verwaltungsvorgänge, werden die Ihnen zur Verfügung stehenden Lehrmaterialien, die Ausbildungsfahrzeuge und der Unterrichtsraum an Ort und Stelle überprüft.
Formulare
Hinweise für Wuppertal
Voraussetzungen
Hinweise für Wuppertal
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
- §§ 17 bis 35 Fahrlehrgesetz (FahrlG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wuppertal
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
- ca. 6 Wochen
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- 102,00 € Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für natürliche Personen
- 153,00 € Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für juristische Personen
- 84,40 € Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Weitere Informationen
Hinweise für Wuppertal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal