Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

    Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Hinweise für Salzkotten

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    • Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Eine zweite Staatsangehörigkeit ist unschädlich.
    • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
    • Hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
    • Gewählt werden kann jede Person, soweit sie nicht nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes von der Wahl ausgeschlossen ist.
    • Gewählte Personen sind zur Übernahme des Amtes verpflichtet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
    • Deutsches Richtergesetz (DRiG)
    • Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Die Bewerbungsfrist für die Amtsperiode 2024-2028 ist abgelaufen. Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2028 statt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Salzkotten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Salzkotten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de