Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

    Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.

    Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.

    Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Strafkammern tätig.

    Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schiedsamt u. Schöffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Auch schriftliche Bewerbungen sind in den entsprechenden Bewerbungsphasen möglich. Bitte richten Sie diese dann an die Stadt Petershagen, Hauptverwaltung, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de