Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.
Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.
Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Strafkammern tätig.
Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
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Auch schriftliche Bewerbungen sind in den entsprechenden Bewerbungsphasen möglich. Bitte richten Sie diese dann an die Stadt Petershagen, Hauptverwaltung, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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