Pfandleihgewerbe Erlaubnis

    Pfandleihgewerbe Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Pfandleihgewerbe Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, der Erlaubnis (Pfandleihererlaubnis).Antragsverfahren Der Antrag ist persönlich bei der Gewerbestelle unter Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes zu stellen.Im Falle, dass es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt, sind die o. a. Unterlagen sowohl von der juristischen Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) sowie von sämtlichen Geschäftsführern erforderlich. Auch ist ein Gründungsvertrag einzureichen oder bei einer bereits bestehenden juristischen Person der Handelsregisterauszug. Wenn der Behörde die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zuverlässigkeitsprüfung ohne Einwände abgeschlossen ist, kann die Erlaubnis erteilt werden.Eine juristische Person beantragt die Erlaubnis sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister immer am Ort der Handelsregistereintragung.Da an das Pfandleihergewerbe besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden, sind neben den bereits genannten Unterlagen auch ein Versicherungsnachweis sowie eine Grundrisszeichnung, aus der sich die Lage der für das Gewerbe genutzten Räume ergibt, vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung, Verkehr und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 21

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Bitte wählen Sie im Bürgerservice unter "Dienstleistungen" Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie dann gezielt Ihre Ansprechperson

    Fax: 02333 - 979 280

    E-Mail: ordnungsamt@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    FührungszeugnisAuszug aus dem GewerbezentralregisterSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtesjeweils ein Auszug aus der Schuldner- und Insolvenzkartei beim zuständigen Amtsgericht

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Pfandleiher*in tätig werden wollen, müssen Sie 

    • besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen. 

    Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein. 

    • eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein. 
    • Ihre Räumlichkeiten gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern. Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden. 

    Die Erlaubnis wird versagt, wenn: Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der/die Antragsteller*in die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der/die Antragsteller*in die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    § 34 Gewerbeordnung (GewO)Pfandleihverordnung

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. 

    Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit müssen Sie das Gewerbe anzeigen.

    Zudem müssen Sie bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb benutzen und Sie sind darüber hinaus verpflichtet, jeden Wechsel der Räumlichkeiten unverzüglich anzuzeigen.

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 800,00 Euro. 80% der Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt; ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Pfandleiher-Erlaubnis (pdf)Pfandleiher-Erlaubnis (Assistent)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de