Osterfeuer

    Osterfeuer

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    nicht angegeben

    Das Abbrennen von Brauchtumsfeuer ist nach der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Brauchtumsfeuer in der Stadt Werl erlaubnispflichtig.

    Die Genehmigung eines Osterfeuers, das auf Brauchtum beruht und jedermann zugänglich sein muss, ist darüber hinaus gebührenpflichtig. Die einmalige Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis beträgt 50,00 €.

    Das Osterfeuer darf nur dort stattfinden, wo bestimmte Mindestabstände (zum Beispiel mehr als 100 Meter von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind), eingehalten werden.

    Hierfür ist ein maßstabsgerechter Lageplan mit eingetragenen Bebauung und Darstellung des für das Osterfeuer vorgesehenen Standortes vorzulegen.

    Bitte beachten Sie zeitaktuell die Informationen auf der Homepage der Stadt Werl sowie in der örtlichen Presse.

    Erlaubnisanträge müssen bis 3 Wochen vor Ostern bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung eingegangen sein.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: ordnungsamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Werl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Str. 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922800-0

    Fax: 029228001999

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Brauchtumsfeuer in der Wallfahrtsstadt Werl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werl

    Fristen

    Hinweise für Werl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

    Hinweise für Werl

    50,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    • Anzeige eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de