Osterfeuer
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wer ein Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) veranstalten möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Tage vor Karfreitag vorliegen muss.
Bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Daten zu nennen:
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungstag (Karsamstag oder Ostersonntag)
- verantwortliche Person während der Veranstaltung
Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.
Sie können die Anmeldung im Bereich "Formulare" auf dieser Seite online vornehmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
Fax: 02355 84-243
E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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geführenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen