Osterfeuer
Osterfeuer
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
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Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum ( wie z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer ) beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig von Ostersamstag bis Ostersonntag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Feuer der Brauchtumspflege dienen und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Das Abbrennen ist acht Wochen vorher beim Ordnungsamt zu beantragen.
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581 - 473299
E-Mail: ordnungsamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag Lageplan in zweifacher Ausfertigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Landesimmissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Ordnungsverordnung der Stadt Witten
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag Osterfeuer Merkblatt Osterfeuer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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