Osterfeuer

    Osterfeuer

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

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    Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum ( wie z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer ) beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig von Ostersamstag bis Ostersonntag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Feuer der Brauchtumspflege dienen und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Das Abbrennen ist acht Wochen vorher beim Ordnungsamt zu beantragen.

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    Technisch geändert am 27.11.2023

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    Technisch geändert am 07.03.2023

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    Technisch geändert am 11.07.2023

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    Stadt Witten

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    Marktstr. 16

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    Telefon Festnetz: 02302581-3224

    Fax: 02302581-473299

    E-Mail: ordnungsabteilung@stadt-witten.de

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    Technisch geändert am 27.11.2023

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    erforderliche Unterlagen

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    Schriftlicher Antrag Lageplan in zweifacher Ausfertigung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Landesimmissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Ordnungsverordnung der Stadt Witten

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Antrag Osterfeuer Merkblatt Osterfeuer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 24.08.2022

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