Osterfeuer
Hinweise für Salzkotten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Salzkotten
Vereine und Organisationen, die ein Osterfeuer als örtliches öffentliches Brauchtumsfeuer in dem oben beschriebenen Sinne veranstalten wollen, müssen dies mindestens 2 Wochen vorher beim Fachbereich III - Bürgerdienste anzeigen und die erforderlichen Angaben machen.
Nutzen Sie dafür den Online-Dienst "Antrag auf Ausrichtung von Brauchtumsfeuern" oder nutzen Sie das herkömmliche Antragsformular unter "Dokumente" und senden es an die genannten Ansprechpersonen.
Fristen
Hinweise für Salzkotten
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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