Osterfeuer

    Brauchtumsfeuer

    Hinweise für Lichtenau

    Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch oder schriftlich (per Post oder per Email) anzuzeigen. Ihre schriftliche Anzeige richten Sie bitte an die Energiestadt Lichtenau, Fachbereich 4, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau.

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lichtenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Str. 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295-8916

    Fax: 05295-8970

    E-Mail: marina.kalbhen@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    - Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
    - Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
    - Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
    - Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
    Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de