Brauchtumsfeuer
Hinweise für Lichtenau
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch oder schriftlich (per Post oder per Email) anzuzeigen. Ihre schriftliche Anzeige richten Sie bitte an die Energiestadt Lichtenau, Fachbereich 4, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
Formulare
Hinweise für Lichtenau
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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