Genehmigung Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer)
Hinweise für Altenbeken
Beschreibung
Hinweise für Altenbeken
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei der Gemeinde Altenbeken beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Gemeinde Altenbeken.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 7 LImSchG regelt das Verbrennen im Freien, wozu generell auch Osterfeuer als Brauchtumsfeuer zu rechnen sind.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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