Osterfeuer

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    nicht angegeben

    Die Meldung dient den Kommunen zur Prüfung, ob von dem Feuer eine Gefahr ausgehen könnte oder Schaden entstehen kann. Nach erfolgreicher Anzeige des Feuers, werden durch das zuständige Amt unterschiedliche, weitere Behörden informiert  (z. B. Umweltamt, Feuerwehr, Polizei).

    Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers stellt eine Ausnahme zum generellen Verbot zum Verbrennen im Freien dar. Hierzu muss ein klarer  Bezug  zum  Brauchtum vorliegen. Dies umfasst ebenfalls einen zeitlichen Bezug.  Z. B. sind Osterfeuer nur innerhalb der Osterfeiertage erlaubt, d. h. nur Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 25.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Fax: 0571 4044-400

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Hille

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05714044223

    Fax: 05714044400

    E-Mail: c.obering@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Hille

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05714044223

    Fax: 05714044400

    E-Mail: c.obering@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Vollständig ausgefüllte Anzeige über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
    • Lageplan des Brennplatzes über TIM-Online

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Die Gebühr für die Prüfung und gffs. Bescheinigung über die Anzeige Ihres Brauchtumsfeuers beträgt 100,- Euro und ist per Vorkasse zu zahlen. Eingetrage ortsansässige Vereine sind von dieser Gebühr befreit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de