Osterfeuer
Hinweise für Hille
Beschreibung
Hinweise für Hille
Die Meldung dient den Kommunen zur Prüfung, ob von dem Feuer eine Gefahr ausgehen könnte oder Schaden entstehen kann. Nach erfolgreicher Anzeige des Feuers, werden durch das zuständige Amt unterschiedliche, weitere Behörden informiert (z. B. Umweltamt, Feuerwehr, Polizei).
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers stellt eine Ausnahme zum generellen Verbot zum Verbrennen im Freien dar. Hierzu muss ein klarer Bezug zum Brauchtum vorliegen. Dies umfasst ebenfalls einen zeitlichen Bezug. Z. B. sind Osterfeuer nur innerhalb der Osterfeiertage erlaubt, d. h. nur Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag.
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-0
Fax: 0571 4044-400
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
- Vollständig ausgefüllte Anzeige über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
- Lageplan des Brennplatzes über TIM-Online
Formulare
Hinweise für Hille
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Hille
Die Gebühr für die Prüfung und gffs. Bescheinigung über die Anzeige Ihres Brauchtumsfeuers beträgt 100,- Euro und ist per Vorkasse zu zahlen. Eingetrage ortsansässige Vereine sind von dieser Gebühr befreit.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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