Osterfeuer
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden.
Die Genehmigung erfolgt durch das Ordnungsamt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
- Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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