Brauchtumsfeuer
Hinweise für Bad Driburg
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind genehmigungspflichtig. Sie sind 2 Wochen vor dem Abbrenntermin schriftlich (per Post, Fax, per Email oder Online-Formular) anzuzeigen.
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URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Driburg
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe und Menge des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
Formulare
Hinweise für Bad Driburg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Driburg
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Bad Driburg
Brauchtumsfeuer sind spätestens 2 Wochen vorher anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen