Osterfeuer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Eine Erlaubnis wird in Rheda-Wiedenbrück nur erteilt, wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass auf eine Vielzahl der Osterfeuer verzichtet wird zu Gunsten einiger weniger Feuer, die tatsächlich auf überliefertem Brauchtum beruhen.
Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende
Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m. Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen. Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen, - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
- Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
der von brennbaren Stoffen frei ist
Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Lageplan
Formulare
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Es muss sich um ein Traditionsfeuer handeln.
- Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
- Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m
- Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen.
- Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
-
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen, - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
- Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
der von brennbaren Stoffen frei ist.
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
- Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Online-Antrag
Sie können den Antrag digital stellen. die Online-Anträge finden Sie unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite. Sie können wählen zwischen dem einfachen Online-Antrag (keine Anmeldung erforderlich) oder der Online-Veranstaltungsanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP.NRW). Bei der Nutzung des WSP ist zwingend ein Servicekonto.NRW erforderlich. Der Bescheid wird Ihnen auf Wunsch nach Prüfung und erfolgter Online-Zahlung elektronisch über das WSP zur Verfügung gestellt.
Schriftlicher Antrag
Unter dem Punkt "Downloads" steht Ihnen ein Antragsvordruck zur Verfügung. Diesen können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Weiterer Verfahrensablauf
Ihr Antrag wird im Anschluss geprüft. Bei Nutzung des einfachen Online-Antrags und bei einem schriftlichen Antrag erhalten Sie einen Bescheid sowie eine Zahlungsaufforderung mit der Post. Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portals erhalten Sie den Bescheid auf Wunsch elektronisch nachdem die Verwaltungsgebühr über das Bezahlverfahren entrichtet wurde.
Fristen
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vier Wochen vor dem Abbrenntermin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Zeitnah vor dem Abbrenndatum
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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