Osterfeuer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Traditionelle öffentliche Brauchtumsfeuer (z.B. Martinsfeuer, Osterfeuer) sind mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig.
Dabei sind Sicherheits- und Brandschutzauflagen zu berücksichtigen, die mit Feuerwehr und Polizei abgestimmt werden. Abfälle oder behandelte Hölzer dürfen nicht verbrannt werden. Nicht genehmigte Brauchtumsfeuer oder Verbrennen von Abfällen können zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.
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Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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