Osterfeuer
Osterfeuer
Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Sie dienen der Brauchtumspflege. Hierzu gehören z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer. Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist nur dann gestattet, wenn ein traditioneller Hintergrund besteht. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ein in der Ortsgemeinschaft verankerter Verein, eine Glaubensgemeinschaft oder eine Organisation das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
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Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670 306
E-Mail: ordnung@burscheid.de
Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-369
Fax: 02174 670-111
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag eines Brauchtumsfeuers
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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