Osterfeuer
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers der vorherigen telefonischen oder schriftlichen Anmeldung beim Bürgerbüro.
Zulässige Brauchtumsfeuer dienen ausschließlich der Brauchtumspflege und keinesfalls der Beseitigung von pflanzlichen oder sonstigen Abfällen.
Um Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer in diesem Sinne.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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