Osterfeuer
Hinweise für Wegberg
Beschreibung
Hinweise für Wegberg
Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege von Ortsgemeinschaften, Glaubensgemeinschaften oder Vereinen. Das Feuer wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist, abgebrannt. Die Veranstaltung ist genehmigungspflichtig. Private Veranstaltungen sind nicht genehmigungsfähig.
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02434 830
Fax: 02434 83-399
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formloser Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Kirchen und die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung dient, sind von Verwaltungsgebühren befreit. Ansonsten 20,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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