Osterfeuer

    Brauchtumsfeuer - Antrag einer Ausnahmegenehmigung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    nicht angegeben

    Grds. dürfen keine Verbrennungen von pflanzlichen Resten vollzogen werden. Zu besonderen Anlässen wie Ostern und St. Martin können jedoch Ausnahmen für sogenannte Brauchtumsfeuer erteilt werden.

    Um diese Feuer nicht zu einer Belästigung für die Anwohner oder gar zu einer Gefahr für alle Beteiligten werden zu lassen, sind nachfolgend einige Regeln genannt, die alle beachten sollten:

    • Brauchtumsfeuer sollten so klein wie möglich gehalten werden.
    • Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz.
    • Das Feuer muss von mindestens einer volljährigen Person beaufsichtigt werden.
    • Bei starkem Wind sollte auf das Feuer verzichtet werden.
    • Beim Anzünden dürfen keine Öle oder Benzine verwendet werden.
    • Geeignete Löschmittel sind in ausreichendem Umfang bereitzustellen.
      (bswp. Sand, Wasser und Feuerlöscher)
    • Nach Beendigung des Verbrennungsvorgangs sind alle Rückstände ordnungsgemäß zu beseitigen.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233/53-529

    Fax: 02233/53-573

    E-Mail: sbreuer@huerth.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abrennen eines Brauchtumsfeuers.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Der Antrag ist mit mind. 10 Tagen Vorlauf bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzureichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de